Roller, Mofas und Mopeds brauchen ein Versicherungskennzeichen. Es gilt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres – wir finden den passenden Schutz.
Für Kleinkrafträder wie Roller und Mofa ist statt eines amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Es bestätigt den Haftpflichtschutz und wird jährlich getauscht.
Gegen Aufpreis ist eine Teilkasko möglich, etwa bei Diebstahl. Wir beraten Sie, was sich für Ihr Fahrzeug lohnt.